KINDERSCHUTZ · BETEILIGUNG · VERANTWORTUNG
Schutz beginnt mit Aufmerksamkeit.
Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist Grundlage jeder pädagogischen Hilfe. Wir nehmen ihre Perspektiven ernst und achten auf belastende Entwicklungen.
Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
Bei Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung braucht es eine sorgfältige fachliche Einschätzung und ein abgestimmtes Vorgehen mit den zuständigen Stellen. Die konkreten TPN-Verfahren und Zuständigkeiten werden hier ergänzt.
Beteiligung stärkt Schutz
Kinder und Jugendliche sollen verstehen, was in ihrer Hilfe geschieht, ihre Sicht einbringen und Rückmeldungen geben können.
QM, Beteiligung & Beschwerden →
Verständliche Zugänge
Kultursensible Arbeit und sprachliche Verständigung helfen dabei, Sorgen anzusprechen und Unterstützung gemeinsam zu gestalten.
TPN IN BERLIN
Gemeinsam den nächsten Schritt klären.
Welche Unterstützung passt, besprechen wir mit Ihnen und den zuständigen Beteiligten. Ausgangspunkt ist Ihre persönliche Situation.
KINDERRECHTE IM ALLTAG
Beteiligung ist ein Teil von Kinderschutz.
- Informiert sein: Junge Menschen sollen ihre Rechte und die Wege für Rückmeldungen verstehen.
- Mitgestalten: Wünsche und Sichtweisen gehören in Aufnahme, Hilfeplanung, Alltagsgestaltung und Beendigung einer Hilfe.
- Gehört werden: Beteiligung braucht passende Zeit, verlässliche Ansprechpersonen und altersgerechte Verständigung.
- Unterstützung finden: Neben internen Rückmeldungen gibt es unabhängige Beratung außerhalb des Trägers.
Die Handreichung des Senats verbindet Kinderrechte, Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten als Bausteine der Qualitätsentwicklung.
Zu Beteiligung, Feedback & Beschwerden →