Wünsche zur Hilfe
Sie wünschen andere Ziele, passendere Termine, eine andere Gesprächsform oder mehr Mitsprache? Teilen Sie mit, was Sie verändern möchten. Wir besprechen gemeinsam, was möglich ist und welche Abstimmung mit dem Jugendamt nötig ist.
QUALITÄTSMANAGEMENT · VERTRAULICHER KONTAKT
Ihre Erfahrungen, Wünsche und Ideen zählen. Hier können Sie eine Beschwerde, Feedback, einen Verbesserungsvorschlag oder einen Wunsch zur Veränderung Ihrer Hilfe mitteilen. Auch Angehörige und Familien können sich beteiligen.
DSN · DIGITAL, SIMPEL, NIEDRIGSCHWELLIG
Beteiligung bedeutet: mitreden, mitentscheiden und mitgestalten. Ihre Sicht soll von Beginn an und während der gesamten Hilfe berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche werden ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend einbezogen.
Sie wünschen andere Ziele, passendere Termine, eine andere Gesprächsform oder mehr Mitsprache? Teilen Sie mit, was Sie verändern möchten. Wir besprechen gemeinsam, was möglich ist und welche Abstimmung mit dem Jugendamt nötig ist.
Was hilft Ihnen? Was könnte verständlicher oder besser laufen? Auch Lob und kleine Ideen sind willkommen. Sie müssen dafür keine Beschwerde formulieren.
Digital über die Formularmaske, im persönlichen Gespräch oder schriftlich: Sie können den für Sie passenden Weg wählen und eine Vertrauensperson hinzuziehen. Wenn Sie Unterstützung bei Sprache oder Verständnis brauchen, sprechen Sie uns an.
Unser Anspruch: Anliegen verständlich klären, vereinbarte Schritte nachvollziehbar festhalten und gemeinsam prüfen, ob sich die Hilfe verbessert hat. Rückmeldungen sollen auch in die Weiterentwicklung unserer Angebote einfließen.
Wunsch, Feedback oder Beschwerde mitteilen ↓Ihre Rückmeldung wird von einer anderen Leitungskraft als Ihrer zuständigen pädagogischen Leitung (PL) oder von der zuständigen Person für Qualitätsmanagement bearbeitet.
Die zuständige Fachkraft (FK) erfährt erst von der Beschwerde, nachdem dies mit Ihnen besprochen wurde. Sie müssen Ihre Rückmeldung nicht zuerst mit Ihrer Fachkraft klären.
Da Sie eine E-Mailadresse und Handynummer angeben, ist Ihre Rückmeldung gegenüber der bearbeitenden Stelle nicht anonym. Ihre Kontaktdaten ermöglichen eine vertrauliche Rückmeldung.
Sie schildern Ihren Hilfeverlauf im Formular und hinterlegen Ihre E-Mailadresse und Handynummer für eine vertrauliche Rückmeldung.
Eine andere Leitungskraft als Ihre zuständige pädagogische Leitung (PL) oder die zuständige Person für Qualitätsmanagement übernimmt Ihre Rückmeldung.
Die bearbeitende Person nimmt über den gewünschten Kontaktweg Kontakt mit Ihnen auf und hört sich Ihr Anliegen an.
Sie bzw. die beschwerdeführende Familie werden in den Beschwerdeprozess einbezogen. Gemeinsam besprechen Sie die Klärung und das weitere Vorgehen.
Ihre zuständige Fachkraft (FK) erfährt erst von der Beschwerde, nachdem dies mit Ihnen besprochen wurde. Es gibt keine vorherige automatische Weiterleitung an Ihre Fachkraft.
Sie müssen Ihre Rückmeldung nicht zuerst mit Ihrer Fachkraft oder Ihrer zuständigen pädagogischen Leitung klären.
Als Empfangsadresse ist beschwerde@tp-netzwerk.de vorgesehen. Die Online-Übermittlung wird derzeit eingerichtet. Eingaben werden in dieser Vorschau weder übermittelt noch dauerhaft gespeichert.
Unser QM-Handbuch und unser Konzept werden nach dem Upload hier zugänglich. Die externe Handreichung des Senats können Sie bereits unten herunterladen.
Unsere Standards und Abläufe zur Qualitätssicherung.
Dokument folgt – wird nach dem Upload freigeschaltet.
Die Grundlagen für Beteiligung, Rückmeldungen und den Umgang mit Beschwerden von Klient*innen und Familien.
Dokument folgt – wird nach dem Upload freigeschaltet.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Ihren Namen können Sie freiwillig angeben.
BRVJug steht für „Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe“. Er beschreibt den Rahmen für Vereinbarungen über Leistungen, Qualität und Entgelte zwischen dem Land Berlin und Leistungserbringern. Beteiligung und Beschwerdeverfahren sind dabei wichtige Themen der Qualitätsentwicklung.
Für die Hilfen nach §§ 30, 31 und 41 SGB VIII befinden wir uns derzeit im Verfahren zum Abschluss des Trägervertrags. Die anderen dargestellten Hilfeangebote sind in der konzeptionellen Phase.
Die Handreichung „Beteiligung – Kinderrechte – Beschwerdemanagement“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erläutert, wie Beteiligung, Kinderrechte und Beschwerdewege im Alltag der Jugendhilfe gestärkt werden können. Sie richtet sich an Einrichtungen und Angebote sowie deren Leitungen und Fachkräfte.
Stand: Dezember 2015 · 9 Seiten · PDF, ca. 113 KB. Es handelt sich um eine externe fachliche Orientierung, nicht um das eigene QM-Handbuch von TPN.
Handreichung herunterladen (PDF)Bei Konflikten mit dem Jugendamt oder einem Träger können sich junge Menschen und ihre Familien auch unabhängig beraten lassen. Sie müssen dafür nicht zuerst das interne Verfahren von TPN durchlaufen.
Unabhängige Ombudsberatung in Berlin kennenlernen ↗THERAPEUTISCH-PÄDAGOGISCHES NETZWERK · BERLIN
